Regena

Gesundheitskompetenz in Urlaubsatmosphäre

Betriebliche Gesundheitsförderung

Unternehmensgesundheit (Corporate Health)

Kümmern Sie sich um die Gesundheit Ihres Betriebes – wir helfen Ihnen dabei.

In den letzten Jahren gewinnt die Unternehmensgesundheit (Corporate Health) zunehmend an Bedeutung, denn der Stress für die Wenigen, die immer mehr leisten und bewältigen müssen, wächst und schafft neue Krankheitsbilder wie Burnout, Übergewicht, Stress, Schlafstörungen, Antriebslosigkeit, Schmerzen, Allergien.

Nach einer Studie der Techniker Krankenkasse betrugen 2009 in Deutschland die Kosten für krankheitsbedingte Fehltage auf Grund von Burnout und Erschöpfungszuständen ca. 4 Milliarden Euro. Die krankheitsbedingten Kosten für Unternehmen steigen drastisch weiter – und sie steigen im gleichen Verhältnis wie der zunehmende Druck in der Arbeitswelt steigt.

Regena blickt auf eine jahrelange Erfahrung mit Unternehmen zurück, die ihre leitenden Mitarbeiter zum Check-up und/oder zur vorstrukturierten, nachhaltigen Auszeit schicken. Diese Mitarbeiter werden im Regena wie alle Gesundheitsreisenden individuell betreut – und die Zahl dieser Menschen wächst parallel zum steigenden Grad der Eigenverantwortung in punkto Gesundheit von Firmen und Menschen.

 

 

 

 

 

Unternehmen können diese Kosten steuerlich geltend machen!

Nutzen Sie als Betrieb und Mitarbeiter die wunderbare Chance der gesetzlichen Förderung. Der Gesetzgeber sagt hier, dass alle in diesem Zusammenhang stehenden Maßnahmen sozialversicherungs- und steuerfrei sind, wenn sie „der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen und 500 € je Arbeitnehmer im Kalenderjahr nicht übersteigen
(§ 3 Nr. 34 EStG, § 52 Abs. 4c EStG).

Weiter heißt es, dass die vorgenannte Regelung pauschal für alle gesundheitsfördernden Maßnahmen gelten, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den anstehenden Anforderungen genügen (§§ 20 und 20a des SGB V).

Der Steuerfreibetrag gilt, wenn es sich um zusätzliche Arbeitgeberleistungen handelt, die nicht Lohn- oder Lohnfortzahlungen sind. Die Praxis zeigt hier die Wertschätzung des Gesetzgebers für die Gesundheits-Arbeit in den Unternehmen.

Der § 20 SGB V fördert vorwiegend:

  • Altersbedingte, körperliche Belastungen (Verbesserung, Reduzierung und Vorbeugung)
  • Psychosoziale Belastungen, Burnout, Stress, Schlaflosigkeit, Übergewicht etc. (Verbesserung, Vorbeugung und Reduzierung)
  • Suchtmittelkonsum (Zigaretten, Alkohol etc.)

Der Verband W-H-D (Wellness-Hotels-Deutschland) sagt:

Neben der sozialen Verantwortung der Unternehmen für Ihre Mitarbeiter sind es auch handfeste finanzielle Berechnungen, die Corporate Health in den Fokus rücken. Denn gesunde und motivierte Mitarbeiter bilden die Basis für Wirtschaftlichkeit, Kreativität und Leistungskraft eines Unternehmens. Gesundheitsmanagement ist zunehmend ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Unternehmenskultur. Diese zunehmend attraktiv werdenden Gesundheitsreisen werden vom Gesetzgeber steuerlich
unterstützt. ”

Gesunde Mitarbeiter, gesundes Unternehmen. Je gesünder und leistungsfähiger die Mitarbeiter, desto geringer sind die Kosten durch Minderleistung, Fehlzeiten, Unfälle, Qualitätsprobleme oder krankheitsbedingte Frühberentung.

Ein nachhaltiges Gesundheitsmanagement sollte daher fester Bestandteil der Unternehmensstruktur sein und auf einer Höhe stehen mit Weiterbildung, Sozial-Marketing oder anderen wertstiftenden Elementen des Unternehmens.”